Die nachfolgenden Investmentchancen richten sich ausschließlich an Personen mit Steueransässigkeit in Österreich.
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- Sie die obenstehenden Sätze gelesen und verstanden haben und
- Sie in Österreich steueransässig sind und auch nicht für eine solche Person handeln, die keinen Zugang zu diesen Informationen haben.
Sehr geehrter Herr Dr. Thomas Eidenberger,
sie haben eine Aussage getroffen, dass "Da die Errichtung von einem Generalunternehmer durchgeführt wird, können sich die Baupreise für uns nicht mehr erhöhen."
Ist das wirklich so? Gibt es keine Preisgleitklausel oder andere Themen, die den Bau doch noch verteueren können?
Sehr geehrter Herr Spatz,
Vielen Dank für Ihre Frage, für uns als Auftraggeber kann sich der Baupreis, in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mehr verändern, da wir einen Pauschalfestpreis ohne einer Preisgleitklausel in unserem GU-Vertrag vereinbart haben. Lediglich das Baugrundrisiko wird nicht durch die Baufirma übernommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Eidenberger Thomas
Geschäftsführer inter proc holding gmbh